Rechtsprechung
BGH, 13.10.1993 - IV ZR 143/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,14429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zahlung von Maklerprovisionen - Verjährung von Forderungsansprüchen - Verjährungshemmung durch Einlegung eines Mahnbescheids - Stillschweigende Abtretung einer Forderung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter …
Auszug aus BGH, 13.10.1993 - IV ZR 143/92
Danach kommt es auf die von der Revision gerügten Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Begründung des Berufungsgerichts, die Parteien hätten keine Fälligkeitsabrede getroffen, ebensowenig an wie darauf, ob die Klägerin die Verjährung durch den am 29. Dezember 1987 beantragten Mahnbescheid als Einziehungsermächtigte unterbrechen konnte (BGHZ 78, 1 [BGH 03.07.1980 - IVa ZR 38/80]). - BGH, 11.11.1992 - IV ZR 218/91
Voraussetzungen für das Entstehen eines Provisionsanspruchs nach § 652 BGB
Auszug aus BGH, 13.10.1993 - IV ZR 143/92
Die Nichtdurchführung und Rückabwicklung des Kaufvertrages konnte ihn nicht berühren (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 11.11.1992 - IV ZR 218/91 - WM 1993, 342 unter 2). - BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70
Begriff der Entstehung des Anspruchs
Auszug aus BGH, 13.10.1993 - IV ZR 143/92
Die Maklerprovision verjährt gemäß §§ 196 Abs. 1 Nr. 7, 198, 201 BGB in zwei Jahren ab Schluß des Jahres, in dem sie fällig wurde (BGHZ 55, 340, 341) [BGH 17.02.1971 - VIII ZR 4/70].